Sozialbestattung in Braunschweig: Wann das Sozialamt zahlt
Wenn die Verpflichteten die Kosten einer Beerdigung nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten. Grundlage ist § 74 SGB XII.
Text: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Ruheweg. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Braunschweig, 22. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.12.2024).
Was § 74 SGB XII regelt
Nach § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Man spricht von einer Sozialbestattung. Es handelt sich nicht um eine Bestattung zweiter Klasse. Sie ist schlicht, aber würdig.
Wer zuerst zahlen muss
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Gibt es keine Erben oder schlagen sie das Erbe aus, sind die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen verpflichtet. [Redaktion: Bestattungspflicht nach Niedersächsischem Bestattungsgesetz mit Fundstelle ergänzen]
Voraussetzungen
- Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet, etwa als Erbe oder bestattungspflichtiger Angehöriger.
- Der Nachlass reicht nicht aus, um die Kosten zu decken.
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, oder die Zahlung ist Ihnen nicht zumutbar.
- Die Kosten sind erforderlich, also angemessen für eine ortsübliche, einfache Bestattung.
Was als erforderlich gilt, legt das Sozialamt im Einzelfall fest. Zur Orientierung: Die niedrigsten städtischen Friedhofsgebühren in Braunschweig liegen bei 1.205,50 € für ein Urnengrab mit 0,5 m² und 15 Jahren, werktags ohne Feierhalle. Alle Gebühren finden Sie auf der Seite Urnenbestattung in Braunschweig.
Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. In der Regel gehören dazu:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis oder die Erbenstellung, gegebenenfalls Erbausschlagung
- Nachweise über Einkommen und Vermögen des Antragstellers und der Haushaltsangehörigen
- Angaben zum Nachlass, etwa Kontoauszüge, Versicherungen und Sterbegeld
- Kostenvoranschlag oder Rechnung des Bestatters
Ablauf und zuständige Stelle
Stellen Sie den Antrag möglichst bevor Sie einen Bestatter beauftragen, spätestens aber kurz nach der Beauftragung. Teilen Sie dem Bestatter mit, dass Sie eine Kostenübernahme beantragen. So kann er die Leistungen auf den erforderlichen Umfang abstimmen. [Redaktion: zuständige Stelle Stadt Braunschweig ergänzen]
Unser Partner-Bestatter in Braunschweig kennt den Ablauf und kann Sie bei den Unterlagen unterstützen. Eine Anfrage stellen Sie über das Formular auf der Startseite.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.