Erdbestattung in Braunschweig: Kosten und Gebühren 2026
Eine Erdbestattung im Einzelgrab kostet in Braunschweig 3.075,40 € an Friedhofsgebühren, dazu kommen die Bestatterleistungen. Hier finden Sie alle Gebühren der Stadt für Erdgräber und eine nachvollziehbare Beispielrechnung.
Text: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Ruheweg. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Braunschweig, 22. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.12.2024).
Die Erdgrabarten in Braunschweig und ihre Gebühren
Für eine Erdbestattung bietet die Stadt Braunschweig drei Grabarten an: das Erdreihengrab, das Einzelgrab als Wahlgrab und das Doppelgrab. Das Nutzungsrecht gilt jeweils für 25 Jahre. Das ist die Ruhezeit, in der die Grabstelle nicht neu vergeben wird.
| Leistung | Nutzungsdauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Erdreihengrab | 25 Jahre | 1.144,00 € | TS 2.1.1 |
| Erdwahlgrab, Einzelgrab | 25 Jahre | 1.583,00 € | TS 2.1.2 |
| Erdwahlgrab, Doppelgrab | 25 Jahre | 2.723,00 € | TS 2.1.3 |
Das Erdreihengrab kostet 1.144,00 €. Die Friedhofsverwaltung vergibt es der Reihe nach, Sie können die Lage also nicht selbst wählen. Nach Ablauf der Ruhezeit lässt sich das Nutzungsrecht in der Regel nicht verlängern. Für viele Familien ist das eine schlichte und würdige Lösung, wenn keine weitere Beisetzung in derselben Grabstätte geplant ist.
Das Einzelgrab als Wahlgrab kostet 1.583,00 €. Hier suchen Sie die Grabstelle in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst aus, etwa in der Nähe eines Baumes oder eines Weges. Das Nutzungsrecht kann später verlängert werden. Diese Grabart ist in Braunschweig die häufigste Wahl bei einer klassischen Erdbestattung.
Das Doppelgrab kostet 2.723,00 €. Es bietet Platz für zwei Verstorbene, beispielsweise für Eheleute. Wer bereits weiß, dass später eine zweite Beisetzung an derselben Stelle gewünscht ist, sichert sich mit dem Doppelgrab die gemeinsame Grabstätte.
Grundgebühr für die gesamte Ruhezeit
Neben dem Nutzungsrecht erhebt die Stadt eine Grundgebühr von 32,90 € pro Jahr (TS 1). Bei einem Erdgrab mit 25 Jahren Ruhezeit sind das 822,50 €. Die Grundgebühr wird in der Regel mit dem Gebührenbescheid für die gesamte Nutzungsdauer berechnet. Sie deckt allgemeine Kosten des Friedhofs, etwa für Wege, Wasserstellen, Abfallentsorgung und die Pflege der gemeinsamen Flächen. Mit der Grabpflege auf der eigenen Grabstelle hat sie nichts zu tun, diese übernehmen die Angehörigen oder eine beauftragte Gärtnerei.
Beisetzung werktags und samstags
Die Erdbeisetzung kostet an einem Werktag 438,90 € (TS 4.1.3) und an einem Samstag 759,00 € (TS 4.1.4). Die Gebühr umfasst die Arbeiten der Friedhofsverwaltung rund um die Beisetzung, also das Öffnen und Schließen des Grabes und das Absenken des Sarges. Der Aufschlag am Samstag entsteht, weil die Mitarbeitenden dann außerhalb der regulären Dienstzeit tätig sind.
Viele Familien wünschen sich einen Samstag, damit Verwandte von weiter her anreisen können. Das ist gut nachvollziehbar. Wenn die Kosten eine Rolle spielen, lohnt sich aber der Blick auf einen Freitagnachmittag oder einen anderen Werktag.
Feierhalle für die Trauerfeier
Für die Trauerfeier in der Feierhalle I berechnet die Stadt werktags 231,00 €(TS 5.5) und samstags 407,00 € (TS 5.9). Die Gebühr gilt für eine Feier von 30 Minuten. In dieser Zeit finden Ansprache, Musik und der Abschied am Sarg Platz. Anschließend begleitet die Trauergemeinde den Sarg zur Grabstätte. Wer auf eine Feier in der Feierhalle verzichtet, etwa zugunsten einer Andacht am Grab oder einer Feier in der Kirche, spart diese Gebühr.
Beispielrechnung: Einzelgrab werktags mit Trauerfeier
Für eine Erdbestattung im Einzelgrab an einem Werktag mit Trauerfeier in der Feierhalle ergeben sich in Braunschweig folgende Friedhofsgebühren:
| Nutzungsrecht Erdwahlgrab, Einzelgrab (25 Jahre) | TS 2.1.2 | 1.583,00 € |
| Grundgebühr 32,90 € × 25 Jahre | TS 1 | 822,50 € |
| Beisetzung werktags | TS 4.1.3 | 438,90 € |
| Feierhalle I, 30 Minuten, werktags | TS 5.5 | 231,00 € |
| Summe Friedhofsgebühren | 3.075,40 € | |
| Position | Tarifstelle | Betrag |
|---|---|---|
| Nutzungsrecht Erdwahlgrab, Einzelgrab (25 Jahre) | TS 2.1.2 | 1.583,00 € |
| Grundgebühr 32,90 € × 25 Jahre | TS 1 | 822,50 € |
| Beisetzung werktags | TS 4.1.3 | 438,90 € |
| Feierhalle I, 30 Minuten, werktags | TS 5.5 | 231,00 € |
Zusammen mit dem Richtwert von ca. 3.300 € für die Bestatterleistungen (Bundesverband Deutscher Bestatter) liegen die geschätzten Gesamtkosten bei ca. 6.375,40 €, noch ohne Grabstein und Blumen.
So verändert sich die Summe
- Gleiche Auswahl am Samstag: 3.571,50 € Friedhofsgebühren.
- Einzelgrab werktags ohne Feierhalle: 2.844,40 €.
- Erdreihengrab werktags mit Feierhalle: 2.636,40 €.
Ihre eigene Auswahl können Sie im Kostenrechner durchspielen.
Bestatterleistungen bei der Erdbestattung
Die Leistungen des Bestatters machen bei einer Erdbestattung meist den größten Einzelposten aus. Dazu gehören der Sarg mit Innenausstattung, die Überführung vom Sterbeort, die hygienische Versorgung und Einkleidung, die Erledigung der Formalitäten beim Standesamt und bei der Friedhofsverwaltung sowie die Organisation der Trauerfeier. Die Preise hängen vor allem vom gewählten Sarg und vom Umfang der Begleitung ab. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag zeigt Ihnen jede Position einzeln.
Fremdleistungen und spätere Kosten
Nach der Beisetzung kommen weitere Kosten hinzu, die nicht in den Friedhofsgebühren enthalten sind. Der Grabstein wird beim Steinmetz in Auftrag gegeben, meist einige Monate nach der Beerdigung, wenn sich der Boden gesetzt hat. Für die Aufstellung ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig. Hinzu kommen Blumenschmuck, eine Traueranzeige in der Zeitung und gegebenenfalls ein Trauerredner. Für die Grabpflege über die gesamte Ruhezeit von 25 Jahren sollten Sie ebenfalls planen, ob Sie diese selbst übernehmen oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Die Werte für Ihre Wünsche nennt Ihnen der Partner-Bestatter.
Erdbestattung oder Urnenbestattung?
Bei den städtischen Gebühren ist die Erdbestattung in Braunschweig teurer als die Urnenbestattung, weil Grab, Ruhezeit und Beisetzung aufwendiger sind. Die Entscheidung hängt aber vor allem vom Wunsch der verstorbenen Person und der Familie ab. Einen Vergleich der Urnengräber finden Sie auf der Seite Urnenbestattung in Braunschweig. Wenn die Kosten nicht getragen werden können, hilft die Seite zur Sozialbestattung weiter.
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Braunschweig, 22. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.12.2024). Satzung als PDF. Ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.